Die übliche Rede vom ´Selbstbestimmungsrecht´ der Frau meint - nach meinem Verständnis - nicht Verfügungsrecht, sondern die Freiheit zu verantwortungsvoller Mutterschaft. Dieses Recht gehört zu den elementaren Grundrechten. Es zu verweigern bedeutet das Ende einer freiheitlichen Rechtsordnung.

Monika Frommel
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DIE ZEIT, 16. Aug. 1991 zeit.de

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deutsche Juristin und Professorin für Rechtsphilosophie, Strafrecht
* 1946
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