In der Tat muss man sich fragen, wie weit das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung gehen kann. Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht. In der einstweiligen Anordnung zur Vorratsdatenspeicherung hat es das getan. Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen – für jene nicht.
Die Freiheit lebt davon, dass die Vorbilder sich vorbildlich verhalten.
Er vertraut auf Gott. Das ist nichts Böses.
Vielleicht müssen wir uns mit einer Erkenntnis aus der Bibel anfreunden, wonach auf fette Jahre auch mal magere folgen. Auch daraus kann man Optimismus schöpfen.
Wir haben offene Grenzen, die Leute melden sich oft nicht an und nicht ab. Wir wissen wahrscheinlich genauer, wie viel Schweine und Rinder hier leben, weil es da auch kein Datenschutzproblem gibt.
Der eine spart, der andere braucht Geld, das er noch nicht hat. Das muss organisiert werden. Das nennt man Bank. So einfach ist das.
Die Bürger halten es schon aus, wenn man ihnen reinen Wein einschenkt.
Das Grundgesetz ist nicht verhandelbar.
Wir müssen beständig und in Ruhe die Instrumente der Terrorabwehr verbessern