Freiheit gibt es auch nicht, wenn die richterliche Befugnis nicht von der legislativen und von der exekutiven Befugnis geschieden wird. Die Macht über Leben und Freiheit der Bürger würde unumschränkt sein, wenn jene mit der legislativen Befugnis gekoppelt wäre; denn der Richter wäre Gesetzgeber. Der Richter hätte die Zwangsgewalt eines Unterdrückers, wenn jene mit der exekutiven Gewalt gekoppelt wäre.

Charles-Louis de Montesquieu

Il n´y a point encore de liberté si la puissance de juger n´est pas séparée de la puissance législative et de l´exécutrice. Si elle étoit jointe à la puissance législative, le pourvoir sur la vie et la liberté des citoyens seroit arbitraire : " car le juge seroit législateur.

Charles-Louis de Montesquieu
Freiheit gibt es auch nicht, wenn die richterliche Befugnis nicht von der legislativen und von… - Charles-Louis de Montesquieu Zitate
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Zusätzliche Informationen

Vom Geist der Gesetze (De l´esprit des lois), XI, 6
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